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[2004] PubRL 34
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Creative Commons Attribution-NonCommercial 2.0 (Germany) [2004] PubRL 34 (25 May 2004)
Creative Commons Attribution-NonCommercial
Version: 2.0
Copyright: No
URL: http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/de/legalcode
Type: Content
Media: Generic
Country: Germany
Licence text
CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE
RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT
ZU KEINEM
MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE
GEWÄHR. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT
KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR
DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR
SCHÄDEN AUS, DIE SICH
AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.
Lizenzvertrag
DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND
(WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER
CREATIVE COMMONS
PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR
VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND
IST DURCH DAS URHEBERRECHT
UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.
DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN
RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT
DEN LIZENZBEDINGUNGEN
RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER
BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN,
DASS SIE SICH MIT DIESEN
VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.
1. Definitionen
- Unter
einer „Bearbeitung“ wird eine Übersetzung oder andere
Bearbeitung des Werkes verstanden, die Ihre persönliche geistige
Schöpfung
ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als
Bearbeitung angesehen.
- Unter
den „Lizenzelementen“ werden die folgenden
Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt und
in der Bezeichnung der
Lizenz genannt werden: „Namensnennung“,
„Nicht-kommerziell“, „Weitergabe unter gleichen
Bedingungen“.
- Unter
dem „Lizenzgeber“ wird die natürliche oder juristische
Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz
anbietet.
- Unter
einem „Sammelwerk“ wird eine Sammlung von Werken, Daten oder
anderen unabhängigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder
Anordnung
der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung ist.
Darunter fallen auch solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch
oder
methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf
andere Weise zugänglich sind (Datenbankwerke).
Ein Sammelwerk wird im
Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben)
angesehen.
- Mit
„SIE“ und „Ihnen“ ist die natürliche
oder juristische Person gemeint, die die durch diese Lizenz gewährten
Nutzungsrechte ausübt und
die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im
Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdrückliche
Erlaubnis des
Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten
Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung auszuüben.
- Unter
dem „Schutzgegenstand“wird das Werk oder
Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter
den Bedingungen dieser Lizenz
angeboten wird, verstanden
- Unter
dem „Urheber“ wird die natürliche Person verstanden, die
das Werk geschaffen hat.
- Unter
einem „verwandten Schutzrecht“ wird das Recht an einem
anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum
Beispiel einer wissenschaftlichen
Ausgabe, einem nachgelassenen Werk, einem
Lichtbild, einer Datenbank, einem Tonträger, einer Funksendung, einem
Laufbild oder
einer Darbietung eines ausübenden Künstlers.
- Unter
dem „Werk“ wird eine persönliche geistige Schöpfung
verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten
wird.
2. Schranken des Urheberrechts. Diese Lizenz lässt
sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken des
Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz
oder anderen
Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers
ergeben.
3. Lizenzierung. Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages
räumt Ihnen der Lizenzgeber ein lizenzgebührenfreies, räumlich
und zeitlich
(für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts)
unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand
in der
folgenden Art und Weise zu nutzen:
- den
Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu
vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen;
- den
Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben,
insbesondere vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen,
öffentlich
zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger
wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche
Zugänglichmachungen
wiederzugeben;
- den
Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, Lichtbilder davon
herzustellen, weiterzusenden und in dem in a. und
b. genannten Umfang zu
verwerten;
- den
Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und die
Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in
a. bis c. genannten Umfang
zu verwerten;
Die genannten Nutzungsrechte können für alle
bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannten Nutzungsrechte
beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk vorzunehmen, die
technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für
alle Nutzungsarten
wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und auf
andere Dateiformate umfasst.
4. Beschränkungen. Die Einräumung der Nutzungsrechte
gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden
Bedingungen:
- Sie
dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen
dieser Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder
öffentlich wiedergeben,
und Sie müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse
in Form des Uniform-Resource-Identifier
(URI) dieser Lizenz beifügen, wenn
Sie den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich
wiedergeben.
Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern,
die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten
Rechte
ändern oder beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht
unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise
unverändert lassen, die auf
diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen den
Schutzgegenstand mit keinen
technischen Schutzmaßnahmen versehen, die den
Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren,
die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten
Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass
der Schutzgegenstand
einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber nicht, dass das
Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand
dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein
Sammelwerk erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die
Mitteilung
eines Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen
Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn
Sie den
Schutzgegenstand bearbeiten, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist- auf
die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin
von der Bearbeitung jeglichen
Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
- Sie
dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise
verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen
Vorteil oder
eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf
gerichtet ist. Erhalten Sie im Zusammenhang
mit der Einräumung der
Nutzungsrechte ebenfalls einen Schutzgegenstand, ohne dass eine vertragliche
Verpflichtung hierzu besteht,
so wird dies nicht als geschäftlicher Vorteil
oder vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung angesehen, wenn keine
Zahlung
oder geldwerte Vergütung in Verbindung mit dem Austausch der
Schutzgegenstände geleistet wird (z.B.
File-Sharing).
- Wenn
Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk
vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
müssen
Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen
und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft
in einer der von Ihnen
vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder
das Pseudonym, falls ein solches
verwendet wird) des Urhebers oder
Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den
Titel des Schutzgegenstandes,
wenn dieser angeben ist, sowie - in einem
vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem
Schutzgegenstand
zu verbindende Internetadresse in Form des
Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern
dies
geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den
Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem
Schutzgegenstand. Bei
einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzuführen, in welcher Form der
Schutzgegenstand in die Bearbeitung
eingegangen ist (z.B.
„Französische Übersetzung des ... (Werk) durch ...
(Urheber)“ oder „Das Drehbuch
beruht auf dem Werk des ...
(Urheber)“). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise
erfolgen, wobei jedoch bei einer
Bearbeitung, einer Datenbank oder einem
Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso
auffälliger Weise
zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere
Rechtsinhaber.
- Obwohl
die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender
Weise
ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre
gesetzliche Grenze in
den Persönlichkeitsrechten der Urheber und
ausübenden Künstler, deren berechtigte geistige und persönliche
Interessen
bzw. deren Ansehen oder Ruf nicht dadurch gefährdet werden
dürfen, dass ein Schutzgegenstand über das gesetzlich zulässige
Maß hinaus beeinträchtigt wird.
5.
Gewährleistung. Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig
schriftlich vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung
für die erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel
arglistig verschwiegen wurden. Für Mängel
anderer Art, insbesondere
bei der mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes,
richtet sich die Gewährleistung
nach der Regelung, die die Person, die
Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb
dieser Lizenz
vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde
- nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung
hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
7. Vertragsende
- Dieser
Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden
automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen
durch Sie. Für
natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, eine
Datenbank oder ein Sammelwerk
unter diesen Lizenzbedingungen erhalten haben,
gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese natürlichen oder
juristischen
Personen erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen. Die
Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.
- Unter
den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit
(für die Dauer des Schutzrechts). Dennoch
behält sich der Lizenzgeber
das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen
oder die eigene Weitergabe
des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden,
vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen
(oder
jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist
oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis
Sie unter den oben
genannten Voraussetzungen endet.
8. Schlussbestimmungen
- Jedes
Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder
öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber
dem Erwerber eine Lizenz
für den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter
denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt
hat.
- Jedes
Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder
öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem
Erwerber eine Lizenz
für den ursprünglichen Schutzgegenstand unter denselben
Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen
die Lizenz eingeräumt
hat.
- Sollte
eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch
nicht berührt, und an die
Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der
unwirksamen Bestimmung
angestrebten Zweck am nächsten
kommt.
- Nichts
soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses
Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung
zugestimmt wird, so
lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich
vorliegen und von der verzichtenden
oder zustimmenden Vertragspartei
unterschrieben sind
- Dieser
Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den
Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar.
Es gibt keine weiteren
ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den
Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber
ist an keine zusätzlichen Abreden
gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. Der
Lizenzvertrag
kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche
Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden.
- Auf
diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
CREATIVE COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES
LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS
WERK.
CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR
FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN
ZWEI (2)
SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS,
WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH
ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.
AUSSER FÜR DEN BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE
ÖFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD,
DARF KENIE
VERTRAGSPARTEI DIE MARKE “CREATIVE COMMONS” ODER EINE ÄHNLICHE
MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE COMMONS
OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE
COMMONS NUTZEN. JEDE GESTATTETE NUTZUNG HAT IN ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN
JEWEILS GÜLTIGEN
NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN VON CREATIVE COMMONS
ZU ERFOLGEN, WIE SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON
ZEIT
ZU ZEIT ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.
CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org
KONTAKTIERT WERDEN.
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