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[2004] PubRL 39
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Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs 2.0 (Austria) [2004] PubRL 39 (25 May 2004)
Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs
Version: 2.0
Copyright: No
URL: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/at/legalcode
Type: Content
Media: Generic
Country: Austria
Licence text
CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE
RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT
ZU KEINEM
MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE
GEWÄHR. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT
KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR
DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR
SCHÄDEN AUS, DIE SICH
AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.
Lizenzvertrag
DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND
(WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER
CREATIVE COMMONS
PUBLIC LICENSE ("CCPL" ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER
SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT
UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE
GESCHÜTZT.
DURCH DIE AUSÜBUNG EINER DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG ERTEILTEN BEFUGNIS
ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH
EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER ERTEILT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENE
NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS SIE SICH MIT
DIESEN
VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.
1. Definitionen
- Unter
einer "Bearbeitung" wird eine Übersetzung oder andere Bearbeitung
des Werkes verstanden, die eine eigentümliche geistige Schöpfung von
Ihnen ist bzw eine Übersetzung oder andere Bearbeitung eines anderen
urheberrechtlichen Schutzgegenstandes als einem Werk, wenn
diese zu einem
eigenen Schutzrecht führt. Eine freie Benutzung eines Werkes wird nicht als
Bearbeitung angesehen.
- Unter
den "Lizenzelementen" werden die folgenden Lizenzcharakteristika
verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt und in der Bezeichnung der
Lizenz genannt
werden: "Namensnennung", "Nicht-kommerziell", "Weitergabe unter
gleichen Bedingungen".
- Unter
dem "Lizenzgeber" wird die natürliche oder juristische Person
verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz
anbietet.
- Unter
einem "Sammelwerk" wird eine Sammlung verstanden, die infolge der
Zusammenstellung einzelner Beiträge zu einem einheitlichen Ganzen eine
eigentümliche
geistige Schöpfung darstellt. Darunter fallen auch
Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die
systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit elektronischen Mitteln
oder auf andere Weise zugänglich sind, wenn sie
infolge der Auswahl oder
Anordnung des Stoffes eine eigentümliche geistige Schöpfung sind
(Datenbankwerke). Ein Sammelwerk
wird im Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht
als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen.
- Mit
"SIE" und "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person
gemeint, die die in dieser Lizenz erteilte Nutzungsbewilligung (Befugnisse)
ausübt
und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk
nicht verletzt hat, oder die die ausdrückliche Erlaubnis
des Lizenzgebers
erhalten hat, die durch diese Lizenz erteilte Nutzungsbewilligung trotz einer
vorherigen Verletzung auszuüben.
- Unter
dem "Schutzgegenstand" wird das Werk oder Sammelwerk oder das
Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts verstanden, das Ihnen unter den
Bedingungen dieser
Lizenz angeboten wird.
- Unter
dem "Urheber" wird die natürliche Person verstanden, die das Werk
geschaffen hat.
- Unter
einem "verwandten Schutzrecht" wird das Recht an einem anderen
urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum Beispiel
einem nachgelassenen
Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem
Schallträger, einer Rundfunksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung
eines
ausübenden Künstlers.
- Unter
dem "Werk" wird eine eigentümliche geistige Schöpfung
verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
2. Schranken des Urheberrechts.
Diese Lizenz lässt
sämtliche Rechte unberührt, die sich aus den Beschränkungen der
Verwertungsrechte, aus dem
Erschöpfungsgrundsatz oder anderen
Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers durch
die Anwendung
findenden Gesetze ergeben.
3. Lizenzierung.
Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages
erteilt Ihnen der Lizenzgeber eine unentgeltliche, räumlich und zeitlich
(für
die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts)
unbeschränkte, nicht-ausschließliche Nutzungsbewilligung, den
Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
- den
Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu
vervielfältigen und zu verbreiten;
- den
Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben,
insbesondere zu senden, weiterzusenden, vorzutragen,
aufzuführen,
vorzuführen und öffentlich zur Verfügung zu
stellen;
- den
Schutzgegenstand auf Bild- oder Schallträger festzuhalten und mit dem Bild-
oder Schallträger auf die in 3 a. oder b.
erlaubte Weise zu verfahren.
Die in diesem Lizenzvertrag erteilte Nutzungsbewilligung kann
für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannte
Nutzungsbewilligung beinhaltet die Befugnis, solche Veränderungen an dem
Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind,
um die Nutzungsbewilligung
für alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung
an andere Medien und auf
andere Dateiformate umfasst.
4. Beschränkungen.
Die Erteilung der Nutzungsbewilligung
gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden
Bedingungen:
- Sie
dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen
dieser Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder
im Sinne von Ziffer 3.b.
dieses Vertrags öffentlich wiedergeben und Sie müssen stets eine Kopie
oder die vollständige
Internetadresse in Form des
Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn Sie den
Schutzgegenstand vervielfältigen,
verbreiten oder im Sinne von Ziffer 3.b.
dieses Vertrags öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine
Vertragsbedingungen anbieten
oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz
oder die durch sie gewährten Befugnisse ändern oder beschränken.
Sie
dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie müssen
alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz
und den Haftungs-
und/oder Gewährleistungsausschluss hinweisen. Sie dürfen den
Schutzgegenstand mit keinen technischen
Schutzmaßnahmen versehen, die den
Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren,
die mit den
Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten
Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand
einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber nicht, dass das
Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz
gemacht wird. Wenn Sie ein
Sammelwerk erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die
Aufforderung eines Lizenzgebers
oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen
Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen.
- Sie
dürfen die in Ziffer 3 erteilten Befugnisse in keiner Weise verwenden, die
überwiegend auf einen geschäftlichen
Vorteil oder eine vertraglich
geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet
ist.
- Wenn
Sie den Schutzgegenstand oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten
oder im Sinne von Ziffer 3.b. dieses Vertrags öffentlich
wiedergeben,
müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand
unverändert lassen und die Urheberschaft oder
Rechtsinhaberschaft in einer
der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den
Namen (oder das Pseudonym,
falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder
Rechtsinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den
Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angegeben ist, sowie - in einem
vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für
die mit dem
Schutzgegenstand zu verbindende vollständige Internetadresse in Form des
Uniform-Resource-Identifier (URI), wie
sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern
dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den
Urhebervermerk
oder die Lizenzinformationen zu dem
Schutzgegenstand.
- Obwohl
die gemäß Ziffer 3 erteilten Befugnisse in umfassender Weise
ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis
ihre gesetzliche Grenze
in den Persönlichkeitsrechten sowie im Schutz der berechtigten geistigen
Interessen der Urheber und
ausübenden Künstler, die nicht dadurch
gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand über das
gesetzlich
zulässige Maß hinaus beeinträchtigt
wird.
5. Gewährleistung.
Sofern dies von den
Vertragsparteien nicht schriftlich anders vereinbart wurde, bietet der
Lizenzgeber keine Gewährleistung für
die in diesem Lizenzvertrag
erteilte Nutzungsbewilligung. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei
der mangelhaften Lieferung
von Verkörperungen des Schutzgegenstandes,
richtet sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die
Ihnen
den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb
der Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung
nicht getroffen wurde -
nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Haftung.
Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung
hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber bezüglich Schäden, die in
Verbindung
mit der Erteilung der Nutzungsbewilligung entstehen, nur für
Vorsatz. Für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern
im Sinne
des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gilt die Abweichung, dass
nur die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
bei anderen Schäden
als Personenschäden ausgeschlossen ist.
7. Vertragsende
- Dieser
Lizenzvertrag und die durch diesen erteilten Befugnisse enden automatisch bei
jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch
Sie. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7
und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.
- Unter
den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz dauerhaft (für die Dauer
des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts).
Dennoch behält sich der
Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen
zu nutzen oder die eigene
Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu
beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz
dienen
(oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt
ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt,
bis sie unter den oben
genannten Voraussetzungen endet.
8. Schlussbestimmungen
- Jedes
Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder im
Sinne von Ziffer 3.b. dieses Vertrags öffentlich
wiedergeben, bietet der
Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den Schutzgegenstand unter
denselben Vertragsbedingungen an,
unter denen er Ihnen die Lizenz erteilt
hat.
- Sollte
eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch
nicht berührt und an die Stelle
der unwirksamen Bestimmung tritt die wirksame Bestimmung, die dem mit der
unwirksamen Bestimmung
angestrebten Zweck am nächsten
kommt.
- Nichts
soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses
Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung
zugestimmt wird, so
lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich
vorliegt und von der verzichtenden oder
zustimmenden Vertragspartei
unterschrieben ist.
- Dieser
Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den
Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar.
Es gibt keine weiteren
ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den
Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber
ist an keine zusätzlichen Abreden
gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. Der
Lizenzvertrag
kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche
Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden.
- Auf
diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Österreich
Anwendung.
CREATIVE COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES
LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS
WERK.
CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR
FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN
ZWEI (2)
SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALLE RECHTE UND PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS,
WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH
ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.
AUSSER FÜR DEN BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE
ÖFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD,
DARF KEINE
VERTRAGSPARTEI DIE MARKE "CREATIVE COMMONS" ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER
DAS LOGO VON CREATIVE COMMONS OHNE VORHERIGE
GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS
NUTZEN. JEDE GESTATTETE NUTZUNG HAT IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS
GÜLTIGEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN
FÜR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU
ERFOLGEN, WIE SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU
ZEIT ZUGÄNGLICH
GEMACHT WERDEN.
CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org
KONTAKTIERT WERDEN.
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